Lizenzbedingungen der Chromsystems Instruments & Chemicals GmbH für die Nutzung des Produktes CSQUANT®
Stand: 22.03.2021
1 Geltungsbereich
Diese Lizenzbedingungen der Chromsystems Instruments & Chemicals GmbH, Am Haag 12, 82166 Gräfelfing/München, Deutschland (nachfolgend "CS") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Kunden"), gelten für alle Verträge über Leistungen des Produktes CSQUANT® (nachfolgend „Lizenzbedingungen“). Diese Lizenzbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. CS behält sich vor, die Lizenzbedingungen im zumutbaren Umfang zu ändern. CS widerspricht hiermit jeglichen abweichenden entgegenstehenden oder ergänzenden Einkaufsbedingungen; Lizenzbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Einkaufsbedingungen, Lizenzbedingungen und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von CS ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2 Software-Leistungen
2.1 Vertragsgegenstand ist die Gestattung der Nutzung der Analyse-Software CSQUANT®, in der vom Kunden gewählten und von CS bestätigten Konfiguration, als On-Premise-Lösung in der IT-Infrastruktur des Kunden.
2.2 CS stellt dem Kunden eine Analyse-Dienstleistung zur Verfügung, wobei die Konfiguration und Anwenderdokumentation jeweils von CS ohne Kundenabstimmung gewählt und getätigt wird. Eine über die so definierte Funktionalität hinausgehende Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Software-Lösung ist nicht geschuldet; spezielle Kundenwünsche sind nur verbindlich, wenn sie zusätzlich schriftlich vereinbart werden.
CS stellt dem Kunden im Übrigen
- das Aufsetzen und die Inbetriebnahme der Software in der IT-Infrastruktur des Kunden, soweit diese über einen Remote-Zugang erfolgen kann (bei Vor-Ort-Installation werden Mehrkosten berechnet),
- Schulung / Einführungsunterstützung im Rahmen der Installation
- sowie weitere im Einzelfall zu vereinbarende Leistungen zur Verfügung.
Weitere Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand; dies gilt insbesondere für die Schnittstelle der Labordatenbank LIMS.
3 Beistellungen und Datensicherung durch Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation von CSQUANT® auf seinem Computer etwaig dort vorhandene Daten sowie Daten auf anderen Komponenten seiner Software-/Hardware-Infrastruktur, mit denen der Computer kommuniziert, selbst zu sichern. Der Kunde ist auch weiterhin verpflichtet, seine Daten regelmäßig selbst zu sichern.
3.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er allein für die Sicherung seiner Software-/Hardware-Infrastruktur vor Viren und anderen Schadprogrammen sowie vor Eingriffen Dritter verantwortlich ist.
3.3 Der Kunde stellt CS – soweit technisch möglich – einen Remote-Zugang für die Installation der Software zur Verfügung, für deren Einrichtung und der etwaig notwendigen Fehleranalyse und -behebung, mit den in der Anwenderdokumentation beschriebenen Benutzerrechten und den weiteren Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation und Fehleranalyse. Soweit ein Remote-Zugang technisch nicht eingeräumt werden kann, stellt der Kunde CS den physischen Zugang zu seiner IT-Infrastruktur zu vorbeschriebenen Zwecken zur Verfügung.
3.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Installation und der ordnungsgemäße Betrieb der Software CSQUANT® eine jeweils kompatible Version des Betriebssystems Microsoft Windows sowie der weiteren Softwarekomponenten gemäß der Anwenderdokumentation erfordert.
3.5 Der Kunde ist selbst verantwortlich, dass die für die von ihm beabsichtigte Nutzung von CSQUANT® notwendigen Bewertungsgrenzen in der Software konfiguriert sind; der Kunde hat etwaig von CS im Rahmen der Installation eingegebene oder vorindizierte Beispielwerte zu überprüfen und ggf. anzupassen.
4 Vertragsdurchführung, Kundendaten
4.1 Die Leistungen von CS sind für natürliche oder juristische Personen konzipiert und bestimmt, die den jeweiligen Vertrag zur Nutzung von CSQUANT® zu einem Zweck abschließen, der ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Eine andere Nutzung ist ausgeschlossen. Der Kunde wird CS unverzüglich darauf hinweisen, wenn diese Bedingungen nicht gegeben sind.
4.2 Der Umfang der von CS geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
4.3 CS erwirbt aus dem abgeschlossenen Vertrag das unwiderrufliche Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und sonstigen Nutzung vom Kunden übermittelter Kontaktdaten zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere zur Übermittlung an externe Dienstleister innerhalb Deutschlands, derer sich CS bei der Durchführung dieses Vertrages bedient (u.a. Rechenzentrum).
Darüber hinaus erhält CS keine eigenen Rechte an etwaigen Daten des Kunden, die dieser CS im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt.
5 Entgelt und Zahlungsbedingungen
5.1 CS berechnet das für die vereinbarte Konfiguration entsprechend der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesene Entgelt, je nachdem, welches Leistungsmodell gemäß aktueller Preisliste vom Kunden gewählt wurde.
Darüber hinaus gehende Leistungen, wie etwa Beratungsleistungen, werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
5.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist CS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Der Kunde hat auf Verlangen den Rechnungserhalt und das Datum des Erhalts schriftlich zu bestätigen.
5.3 Alle Forderungen von CS werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder CS Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. CS ist in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von CS aufrechnen.
6.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
7 Leistungsmodell, Rücktritt
7.1 Der Kunde kann aus den Leistungsmodellen gemäß aktueller Preisliste wählen.
7.2 CS behält sich vor, von geschlossenen Verträgen bis zur Erbringung der von CS geschuldeten Leistungen oder Lieferungen zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde nur das Recht, bereits von ihm erbrachte Leistungen erstattet zu bekommen; darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
8 Verantwortlichkeit des Kunden, vertragswidrige Nutzung, Freistellung
8.1 Der Kunde wird bei der Nutzung von CSQUANT® keine Daten an CS übermitteln.
8.2 Im Zuge der Fehlerbehebung übermittelte Daten müssen in anonymisierter Form an CS gesendet werden. Ist dies nicht möglich, so ist vorab vom Kunden ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit CS abzuschließen.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, bei der Nutzung von CSQUANT® die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis, Markenrecht, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und verwandten Rechtsgebieten sowie dem (Grund-) Recht am Schutz der allgemeinen Persönlichkeit zu respektieren und einzuhalten.
8.4 Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsdurchführung von ihm analysierten Daten und Inhalte zu nutzen – auch und insbesondere im Rahmen dieses Vertrages.
Das gilt insbesondere für die erforderliche Einwilligung der Patienten und sonstiger Personen, die über Rechte an den Daten und Inhalten verfügen sowie besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinn von Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für die erforderliche Einwilligung dieser Personen.
8.5 Der Kunde stellt CS von sämtlichen Ansprüchen Dritter, nebst Kosten, aus behaupteten Verletzungen von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten frei. Der Kunde trägt sämtliche etwaige Verbindlichkeiten, insbesondere infolge Inanspruchnahme durch den Dritten und die damit verbundenen Kosten.
8.6 Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung dieser Vertragspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
9 Nutzungsrecht des Kunden und seiner berechtigten User
9.1 Die dem Kunden jeweils zur Verfügung gestellte Software-Lösung ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die CS dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich CS zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat CS entsprechende Verwertungsrechte.
9.2 CS räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der vereinbarten Software-Lösung und der zugehörigen Anwenderdokumentation von CSQUANT® im Rahmen des vereinbarten Umfangs für einen Arbeitsplatz des Kunden ein.
Das vorangehend, in dieser Ziffer 9.2 bezeichnete Nutzungsrecht umfasst auch die Nutzung durch berechtigte User, die in einem Angestellten- oder Freie-Mitarbeiter-Verhältnis mit dem Kunden stehen; dieses Nutzungsrecht ermächtigt den Kunden oder berechtigten User jedoch nicht, Handlungen an der Software vorzunehmen, insbesondere Analyse, Dekompilierung und/oder Anpassung, die nicht durch CS selbst oder einen Partner von CS vorgenommen werden.
Der Kunde gewährleistet, dass jeder berechtigte User die Regelungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der Software-Lösung gemäß dieser Lizenzbedingungen einhält.
9.3 Eine Nutzung der Software über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software an anderen Arbeitsplätzen zu nutzen oder nutzen zu lassen, oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software, Teile hiervon oder Rechte an diesen zu vervielfältigen oder zu veräußern. Der Kunde hat auch die Gebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Dritte im vorgenannten Sinn sind nicht die gemäß Ziffer 9.2 beschriebenen berechtigten User.
9.4 CS ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese dem Kunden obliegenden Pflichten die weitere Nutzung zu untersagen, weitere Lizenzzahlungen geltend zu machen sowie Schadensersatzansprüche und weitergehende Rechte gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
10 Gewährleistung
10.1 Im Fall eines Mangels, hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung nach Wahl von CS. Kann ein der Gewährleistungspflicht unterliegender Fehler nicht beseitigt werden oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung den Vertrag kündigen.
10.2 Für die jeweils zur Verfügung gestellte Software-Lösung gewährleistet CS, dass die Software-Lösung die aus ihrer Programmbeschreibung ersichtlichen Hauptfunktionen erfüllt. Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten-, Hardware- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern kann insoweit jedoch keine vollständige Fehlerfreiheit gewährleistet werden. Auch ein Datenverlust lässt sich nicht vollständig ausschließen. Der Kunde erkennt dies an.
Der Kunde hat daher seine Daten in regelmäßigen Zeitabständen zu sichern. Für eine evtl. Rekonstruktion bei Datenverlust verwahrt er die erforderlichen Unterlagen auf.
10.3 Der Kunde hat etwaige Mängel CS gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
10.4 CS wird die Gewährleistung innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen:
Montag bis Freitag (ausgenommen am Sitz der Gesellschaft gültige gesetzliche Feiertage) 9:00 bis 16:00 Uhr.
Die nach nachfolgender Ziffer 10.5 genannte Reaktionsfrist läuft nicht außerhalb der Servicezeiten.
10.5 CS wird während der Servicezeiten auf die Meldung eines Mangels durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden reagieren (Reaktionsfrist).
10.6 CS wird auftretende Störungen nach eigenem Ermessen durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beseitigen:
- Erarbeitung und Weitergabe von Handlungsanweisungen zur Fehlerbeseitigung an den Kunden
- Bereitstellung von Patches oder zusätzlichen Bug Fixes an den Kunden
- Übermittlung einer Softwareversion, die den Fehler nicht mehr enthält
10.7 CS wird die zuvor aufgeführten Leistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose erbringen; nur wenn nach dem Ermessen von CS eine Fehlerbehebung auf diese Art und Weise nicht möglich ist, wird CS die Supportleistung beim Kunden vor Ort erbringen.
Der Kunde ist nicht befugt – nach Auftreten eines Fehlers – Updates, Upgrades oder Bug Fixes ohne Anweisung durch den Support von CS vorzunehmen.
10.8 Der Kunde ist – soweit technisch vorhanden – verpflichtet, CS einen Remote-Zugang zur Überprüfung eines von ihm gemeldeten Fehlers und dessen Behebung zur Verfügung zu stellen sowie vor dem Zugriff von CS eine vollständige Sicherungskopie aller Daten und Datenbanken anzufertigen. Kann der Remote-Zugang nicht zur Verfügung gestellt werden, entstehen zur Überprüfung eines vom Kunden gemeldeten Fehlers und dessen Behebung für ihn weitere Kosten.
10.9 Die Meldung von Fehlern der Software hat mindestens per E-Mail an support@chromsystems.com zu erfolgen. Die Meldung hat den Fehler (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen) nachvollziehbar zu beschreiben, auf deren Basis der Fehler reproduziert werden kann.
Der Kunde hat ferner im Rahmen des Zumutbaren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Fehlern und ihrer Ursachen erleichtern. Er wird insbesondere die erforderlichen Auskünfte hierzu gegenüber CS erteilen.
10.10 Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, falls der Kunde die von CS zur Verfügung gestellte Leistung nicht gemäß ihrer Bestimmung genutzt hat.
10.11 Das Recht des Kunden auf Schadensersatz richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffern 11 und 12 dieser Lizenzbedingungen; § 444 BGB bleibt unberührt.
10.12 Ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von nicht leistungsbezogenen Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB steht dem Kunden über die gesetzlichen Vorschriften hinaus nur dann zu, wenn er CS zuvor schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung dennoch von CS nicht beseitigt wurde.
11 Haftung
11.1 Ansprüche des Kunden auf Aufwendungs- oder Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind beschränkt auf Schäden, die von CS oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmer
a) vorsätzlich,
b) grob fahrlässig oder
c) im Fall von wesentlichen Vertragspflichten leicht fahrlässig
herbeigeführt wurden.
Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinn sind solche Pflichten von CS die die Rechte des Kunden, die dieser nach dem Inhalt und Zweck des geschlossenen Vertrages hat, erfüllen sollen sowie solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertraut hat.
11.2 Die Haftung ist beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung als bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typische Schäden vorhersehbar waren, es sei denn, CS haftet wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.3 Für die Funktionalität der von CS zur Verfügung gestellten Software ist die Haftung beschränkt bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
11.4 Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
11.5 Für den Verlust von Daten haftet CS nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Ändern sich die Datenbestände des Kunden, hat er auch diesbezüglich unverzüglich eine Datensicherung durchzuführen. Im Übrigen unterliegt jede Haftung von CS wegen Datenverlust der Begrenzungen bis zur Höhe der vereinbarten bzw. von CS berechneten Vergütung.
11.6 Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.1 bis Ziffer 11.5 gelten nicht, wenn ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall einer anderen weitergehenden zwingenden gesetzlichen Haftung.
12 Verjährung
12.1 Soweit Mängelansprüche bestehen, verjähren sie innerhalb von zwölf Monaten seit Leistungserbringung.
12.2 Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres seit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangte bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
12.3 Die Regelungen in Ziffer 12.1 und Ziffer 12.2 gelten nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CS beruhen, ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall einer anderen weitergehenden zwingenden gesetzlichen Haftung.; im Übrigen bleibt § 444 BGB unberührt.
13 Verarbeitung personenbezogener Daten, Getrennte Verantwortung
13.1 Soweit vom Kunden personenbezogene Daten übermittelt werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch CS ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen der DSGVO und des BDSG.
13.2 Der Kunde bleibt für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG, der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und berufsrechtlichen Regelungen verantwortlich, wenn und soweit er als datenverarbeitende Stelle für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie derjenigen der Patienten fungiert. CS übernimmt insoweit keine Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen (z.B. CISG).
14.2 Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird München vereinbart.
14.3 Ausschließlich diese Fassung der Lizenzbedingungen ist rechtlich verbindlich. Das gleiche gilt für jede Änderung oder Ergänzung zu diesen Lizenzbedingungen, soweit eine deutsche Fassung existiert und keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
14.4 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen nicht. Die Vertragsparteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung wählen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser Lizenzbedingungen.
14.6 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt insbesondere für die Änderung dieses Formerfordernisses.